Aktuelle Nachrichten

Ab sofort entfällt die bisherige Verpflichtung für Kabotage-Genehmigungen für den Einsatz von Schiffen unter Nicht-EU-Flaggen innerhalb der deutschen Küstengewässer. Grund dafür ist das Inkrafttreten der Bürokratieentlastungsverordnung.

Bisher benötigten Reedereien für Kabotage-Fahrten ihrer Schiffe unter Nicht-EU-Flaggen (Ausnahme: Norwegen) eine Genehmigung der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS). Kabotage ist das Befördern von Personen oder Gütern mit Schiffen unter ausländischer Flagge von einem Ort zu einem anderen Ort im deutschen Hoheitsgebiet unter Nutzung der deutschen Küstengewässer (12-Seemeilen-Bereich) und gegen Entgelt.

Die Verpflichtung zu Kabotage-Genehmigungen ist mit dem Inkrafttreten der Bürokratieentlastungsverordnung am 14.12.2024 entfallen. Mit dieser Rechtsvorschrift ist die bisherige Verordnung über die Küstenschifffahrt (KüSchV), die bisher Grundlage für die Kabotage-Genehmigungen war, aufgehoben worden.

Offene Stelle: NWO mit Ausbildung Seemesstechnik (m/w/d)

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Abteilung „Nautische Hydrographie“, Unterabteilung „Reederei“ auf dem
Vermessungs-, Wracksuch- und Forschungsschiff (VWFS) „Wega“, unbefristet eine Nautische Wachoffizierin bzw. einen Nautischen Wachoffizier (NWO) mit seevermessungs-technischer Ausbildung (m/w/d)

Haben Sie Interesse? Hier die wichtigsten Informationen auf einen Blick und die vollständige Stellenausschreibung mit einem Klick:

Position/Stelle

Qualifikation

Laufbahn

Ort

Ersch. Datum

Bewerbungsfrist / Bewerben bis

Vollständiges Stellenangebot

Nautische Wachoffizierin / Nautischen Wachoffizier (NWO) mit  seevermessungs-technischer Ausbildung (m/w/d)

U.a.

Befähigungszeugnis NWO

Seevermessungs-technische Ausbildung (ohne diese: Einstufung in nächstgeringere Entgeltgruppe)

Seefunkzeugnis (GOC) oder gleichwertig

Befähigungen nach VI/1+2+3 STCW (Sicherheitsgrund-ausbildung, Rettungs-bootsmann + Fortschrittliche Brandbekämpfung)

Seediensttauglichkeit

U.a.

Mit seevermessungs-technischer Fortbildung: Entgeltgruppe 9b TVöD (Bund) + unbefristet

Ohne seevermessungs-technischer Fortbildung: Entgeltgruppe 9a TVöD (Bund) + zunächst befristet

Anrechnung Berufserfahrung

ca. 600 bis 1000 € pro Monat Ausgleich für Sonderformen der Arbeit

Jahressonder-zahlung

Hamburg

Einsatzgebiet Nord- und Ostsee

13.12.2024

13.01.2025

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Zur Forschung und Entwicklung neuer Techniken für die Suche und Rettung auf See arbeiten das BSH und die DGzRS künftig eng zusammen. Eine entsprechende Vereinbarung haben BSH-Präsident Helge Heegewaldt und DGzRS-Geschäftsführer Kapt. Michael Ippich am 3. Dezember 2024 in Hamburg unterzeichnet. (13.12.2024)

Die Seenotretter auf Nord- und Ostsee sind für uns ein hervorragender Partner. Ich freue mich, dass das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) und die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) ihr Wissen bündeln, um die Techniken im maritimen Such- und Rettungsdienst weiter zu verbessern“, sagt BSH-Präsident Helge Heegewaldt.

DGzRS-Geschäftsführer Kapt. Michael Ippich ergänzt: „Die Seenotretter fahren raus, wenn andere reinkommen. Modernste Technik unterstützt sie bei ihrer anspruchsvollen Aufgabe. Deshalb ist technische Forschung für uns von großer Bedeutung. Die Prüfungs- und Entwicklungslabore des BSH, die Seenotrettungskreuzer der DGzRS, unsere Seenotretter-Akademie und unsere regelmäßigen großen Übungen in Nord- und Ostsee sind sehr gut geeignet, um neue Entwicklungen zu erproben.“

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Unterstützung durch ein Kamerasystem

Ein Ziel ist die Entwicklung eines Kamerasystems, das die See automatisch nach möglichen Anzeichen auf Schiffbrüchige absucht, um die menschlichen Augen der Seenotretter zu unterstützen. Solche Systeme könnten künftig auch auf Handelsschiffen während der Fahrt ständig die Umgebung beobachten und Hindernisse melden, etwa Baumstämme, Container oder Rettungsinseln.

Zudem wollen BSH und DGzRS die Tragweite von Rettungsmittelleuchten, aber auch die Leistung elektrooptischer Systeme wie Nachtsichtgeräte verbessern, um auch ohne Rettungsmittel über Bord gegangene Menschen besser finden zu können.

Die von der DGzRS betriebene deutsche Rettungsleitstelle See, das Maritime Rescue Co-ordination Centre (MRCC) Bremen, koordiniert im Seenotfall auf Nord- und Ostsee alle zur Verfügung stehenden Fahrzeuge und berechnet das für alle beteiligte Einheiten verbindliche Suchgebiet. Dem liegen Drift- und Strömungsmodelle zugrunde. Um diese Modelle zu verfeinern, planen BSH und DGzRS zusätzliche Driftstudien. Dafür sollen im stark tideabhängigen Wattenmeer, in den strömungsintensiven Seegatten zwischen den Inseln, aber auch vor den Steilküsten der Ostsee und in den Bodden Messbojen ausgelegt werden, um die sehr unterschiedlichen Strömungsverhältnisse genau zu beobachten.

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Vor kurzem sind weitreichende Änderungen der Schiffssicherheitsverordnung in Kraft getreten, die vor allem gewerbsmäßig genutzte Kleinfahrzeuge und Sportboote betreffen. Zudem hat das Bundesverkehrsministerium die Gleichwertigkeitsbescheinigung für ausländisch geflaggte Schiffe im deutschen Küstenbereich abgeschafft. (09.12.2024)

Mit der am 30. November 2024 in Kraft getretenen "Ersten Verordnung zur Änderung schiffssicherheitsrechtlicher Vorschriften" hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) vor allem der Schiffssicherheitsverordnung (SchSV) umfassend geändert. Auf der Website gesetze-im-internet.de finden Sie die konsolidierte Fassung der geänderten Schiffssicherheitsverordnung. Das BMDV hat auch die Seesportbootverordnung (SeeSpbootV) hinsichtlich gewerbsmäßig genutzter Sportboote geändert. Die konsolidierte Fassung der geänderten SeeSpbootV ist ebenfalls auf der Website gesetze-im-internet.de zu finden.

Die wichtigsten Änderungen und Regelungen im Überblick:

  1. Die Sicherheitsanforderungen an gewerbsmäßig genutzte Kleinfahrzeuge (z. B. Wassertaxis) werden erhöht.
  2. Kleinfahrzeuge, die nicht gewerblich zu ideellen Zwecken eingesetzt werden, benötigen keine Schiffssicherheitszeugnisse.
  3. Die Schiffssicherheitsverordnung gilt auch nicht für Sportboote, die nur privat zu Sport- und Freizeitzwecken bestimmt sind.
  4. Die bisher erforderlichen Gleichwertigkeitsbescheinigungen für kleinere Schiffe unter ausländischer Flagge in deutschen Küstengewässern entfallen.
  5. Der Einsatz von kleinen Fahrgastschiffen in der Wattfahrt und für die Helgoländer Hafenfähre wird vereinfacht.
  6. Für die Magnetkompassregulierung von Schiffen sind keine staatlich bestellten Prüfer mehr erforderlich.
  7. Behörden können für ihre Behördenschiffe ein eigenes Besichtigungswesen anwenden.
  8. Für Traditionsschiffe gelten längere Übergangsfristen.

Zu den Regelungen im Einzelnen:

1. Höhere Sicherheitsanforderungen für gewerbsmäßig genutzte Kleinfahrzeuge

Den Schwerpunkt der aktuellen Verordnungsänderung bilden erhöhte Sicherheitsanforderungen für gewerbsmäßig genutzte Kleinfahrzeuge. Damit will das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) das Gefährdungspotenzial dieser Kleinfahrzeuge verringern.

Eine gewerbsmäßige Nutzung liegt nach der Schiffssicherheitsverordnung (SchSV) dann vor, wenn öffentlich einem unbestimmten Personenkreis mit einer gewissen Regelmäßigkeit die Beförderung von Personen oder Ladung oder die Erbringung von Dienstleistungen gegen Entgelt angeboten wird – unabhängig von einer steuerrechtlichen Einschätzung. Eine Gewinnerzielungsabsicht ist nicht erforderlich. Eine gewisse Regelmäßigkeit liegt dann vor, wenn es sich nicht nur um eine ganz vereinzelte und seltene entgeltliche Nutzung im Ausnahmefall zu einem geringen Betrag handelt.

Die nunmehr geänderte Schiffssicherheitsverordnung (SchSV) definiert Kleinfahrzeuge als Frachtschiffe mit einer Länge unter 24m Länge. Darunter fallen unter anderem:

  • Fahrzeuge unter 8m Länge, für die es bisher zwar Schiffsbesetzungsvorgaben, jedoch keine verbindlichen Sicherheitsstandards nach der SchSV gab,
  • Wassertaxis und andere Fahrzeuge, mit denen gewerbsmäßig bis zu 12 Fahrgäste befördert werden,
  • Fahrzeuge zur sonstigen gewerbsmäßigen Nutzung,
  • Sportausbildungsfahrzeuge ab 8m Länge, die für die Ausbildung zum Erwerb insbesondere von Sportbootführerscheinen eingesetzt werden,
  • Kojencharterboote,
  • Fahrzeuge, die mit Gestellung einer Besatzung gegen Entgelt zu Sport- und Freizeitzwecken überlassen werden.

Nach den aktuellen Änderungen der SchSV und der SeeSpbootV gelten unter anderem folgende Vorgaben für gewerbsmäßig genutzte Kleinfahrzeuge:

  • Sie benötigen Schiffssicherheitszeugnisse der BG Verkehr und werden durch diese regelmäßig besichtigt.
  • Sie müssen grundsätzlich nach den Vorschriften einer Klassifikationsgesellschaft oder der EU-Sportbootrichtlinie (Richtlinie 2013/53/EU) gebaut worden sein  und unterliegen  den Regeln in Kapitel 3 des Teil 6 der Anlage 1a SchSV.
  • Sie dürfen in einem Fahrtbereich fahren, der abhängig von Bootsart und Entwurfskategorie ist (individuell bei Kojencharter, Überlassung eines gewerbsmäßigen "Sportbootes" mit Besatzung und Sportausbildung).

Werden mit Kleinfahrzeugen gewerbsmäßig Fahrgäste befördert (wie z. B. bei Wassertaxis), gelten zusätzliche Anforderungen:

  • Es sind nur Fahrzeuge der Entwurfskategorie „B“, die nicht offen sind, zulässig.
  • Die Fahrzeuge müssen über ein Automatisches Schiffsidentifizierungssystem (AIS) der Klasse A verfügen.
  • Vor Fahrtantritt ist eine Sicherheitseinweisung für alle Fahrgäste zwingend erforderlich.
  • Es gelten wetterbedingte Einschränkungen.
  • Es dürfen maximal 12 Fahrgäste befördert werden.

Gewerbsmäßige Fahrgastbeförderung liegt vor, wenn öffentlich einem unbestimmten Personenkreis mit einer gewissen Regelmäßigkeit eine Beförderung von Fahrgästen gegen Entgelt angeboten wird; eine Gewinnerzielungsabsicht ist nicht erforderlich.

Es gelten verschiedene Übergangsfristen für bereits in Betrieb genommene Kleinfahrzeuge und gewerbsmäßig genutzte Sportboote, die in der Vergangenheit bereits über ein Sicherheitszeugnis der BG Verkehr verfügt haben:

  • Für Fahrzeuge mit einer Länge von unter 8 m, die bis zum 29.11.2024 bereits in Betrieb waren und zur gewerbsmäßigen Fahrgastbeförderung verwendet werden, gilt die Sicherheitszeugnispflicht für Kleinfahrzeuge nach der SchSV ab dem 01.06.2025.
  • Für Fahrzeuge mit einer Länge von unter 8 m, die bis zum 29.11.2024 bereits in Betrieb waren und zur sonstigen gewerbsmäßigen Nutzung verwendet werden, gilt die Sicherheitszeugnispflicht für Kleinfahrzeuge nach der SchSV ab dem 01.06.2026.
  • Für Fahrzeuge, die vor dem 30.11.2024 über ein Sicherheitszeugnis für gewerbsmäßig genutzte Sportboote verfügt haben und weiterhin nur für derartige Verwendungen eingesetzt werden, können die Zeugnisse bis maximal Ende 2033 erneuert werden.

Für folgende Fahrzeuge kann ein Sicherheitszeugnis nach der SchSV und der SeeSpbootV ausgestellt werden:

  • Fahrzeuge, die zum Überlassen einer Koje oder Kabine gegen Entgelt zu Sport- und Freizeitzwecken (Kojencharterboot), 
  • Fahrzeuge, die mit Gestellung eines Bootsführers oder einer Besatzung gegen Entgelt zu Sport- und Freizeitzwecken überlassen (vermietet) werden, 
  • Sportausbildungsfahrzeuge (ab 8m Länge).

2. SchSV gilt nicht für nicht gewerblich zu ideellen Zwecken eingesetzte Kleinfahrzeuge

Kleinfahrzeuge, die nicht gewerblich zu ideellen Zwecken eingesetzt werden, unterfallen nicht den Regelungen der Schiffssicherheitsverordnung (SchSV). Dazu gehören unter anderem Vereinsfahrzeuge unter 24m Länge von Seenotrettungsorganisationen, die privat organisierte Seenotrettung z. B. im Mittelmeer durchführen und die  nicht im Rahmen eines Chartervertrages als Kauffahrteischiffe einzustufen sind. Ausgenommen sind auch Kleinfahrzeuge, die zu anderen nicht gewerblichen ideellen Zwecken (z.B. Umweltschutz, wissenschaftliche Meeresbeobachtung) eingesetzt werden.

3. SchSV gilt nicht für Sportboote, die privat zu Sport- und Freizeitzwecken bestimmt sind

Unverändert gilt die Schiffssicherheitsverordnung (SchSV) nicht für Sportboote, die privat zu Sport- und Freizeitzwecken genutzt werden. Der Begriff "Sport- und Freizeitzwecke“ umfasst nach der SchSV den privaten Einsatz eines Fahrzeugs zu wassersportlichen Aktivitäten, zur Fortbewegung, zur Erholung oder zum Vergnügen. Damit sind Sport- und Freizeitaktivitäten wie Segelsport, Motorbootsport, Angeln oder Tauchen umfasst – wenn sie nicht gewerbsmäßig erfolgen.

Die Verwendung zu ideellen Zwecken fällt nicht unter den Begriff der "Sport- und Freizeitzwecke" (vgl. obiger 2. Punkt), dennoch entfällt die Sicherheitszeugnispflicht bei nicht gewerblichen Einsätzen.

4. Wegfall der bisherigen Gleichwertigkeitsbescheinigungen

Bisher benötigten gewerblich betriebene Seeschiffe unter ausländischer Flagge (auch EU-Flagge), die auf deutschen Seeschifffahrtsstraßen und innerhalb der deutschen Küstengewässer (12 Seemeilen-Bereich) eingesetzt wurden und keine internationalen Zeugnisse nach dem SOLAS-Übereinkommen hatten, eine Gleichwertigkeitsbescheinigung der BG Verkehr. In der Praxis betraf dies vor allem Offshore-Zubringerschiffe (sogenannte Crew-Transfer-Vessel).

Mit der jetzt in Kraft getretenen Änderung der Schiffssicherheitsverordnung entfällt ab sofort die Verpflichtung für Gleichwertigkeitsbescheinigungen. Damit dereguliert das BMDV die Küstenschifffahrt mit Blick auf die EU-Dienstleistungsfreiheit und den Ausbau der Offshore-Windenergie. Die bisherige Überprüfung der Gleichwertigkeit bezog sich zwar nicht nur auf Schiffe unter einer EU-Flagge, aber der Verordnungsgeber hat ein gesondertes Überwachungssystem nur für Nicht-EU-geflaggte Schiffe als zu aufwendig eingeschätzt.

5. Vereinfachen des Einsatzes von kleinen Fahrgastschiffen in der Wattfahrt und für die Helgoländer Hafenfähre

Die bestehenden besonderen Regelungen für Schiffe in der Wattfahrt bleiben erhalten, werden aber durch eine neue Fahrtbeschränkung für neue Schiffe ergänzt. Bei Orkan mit einer Windstärke von 12 Beaufort dürfen Schiffe, die nach dem 30.11.2024 gebaut werden, keine Fahrt antreten; dies entspricht der jetzigen Praxis.

Für die Hafenfähre, die zwischen der Helgoländer Hauptinsel und der Düne verkehrt, wird ein eigener Sicherheitsstandard geschaffen. Zudem wird das Seegebiet zwischen der Hauptinsel Helgoland und der Düne als Hafengebiet kategorisiert und die Seekarte entsprechend geändert.

6. Wegfall der Beschränkung der Magnetkompassregulierer

Bisher durfte die Regulierung von Magnetkompassen auf deutschflaggigen Schiffen nur durch solche Personen vorgenommen werden, die vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie oder einen IMO-Mitgliedsstaat anerkannt waren. Diese Vorgabe entfällt mit der Änderung der Schiffssicherheitsverordnung. Damit werden die Anforderungen an deutschflaggige Schiffe an die internationalen Verfahren angepasst. Außerdem standen im Ausland nur selten vom BSH oder einem IMO-Mitgliedsstaat anerkannte Kompassregulierer zur Verfügung.

7. Eigenes Besichtigungswesen für Behördenschiffe möglich

Durch eine Ausnahmeregelung in der Schiffssicherheitsverordnung haben Behörden ab sofort die Wahlmöglichkeit, für die Frachtschiffe in ihrem Dienst oder Auftrag entweder die Schiffssicherheitszeugnisse bei der BG Verkehr zu beantragen (wie bislang üblich) oder die Sicherheit ihrer Schiffe durch ein eigenständiges, behördeninternes

Besichtigungswesen selbstverantwortlich zu überwachen.

8. Verlängerung von Übergangsfristen für Traditionsschiffe

Mit der aktuellen Verordnungsänderung hat das BMDV die Übergangsfristen für die 2018 eingeführten neuen Sicherheitsanforderungen für Traditionsschiffe verlängert. Betreiber von Traditionsschiffen, die bis Ende 2024 einen Erneuerungsantrag gestellt haben, erhalten jetzt zusätzlich drei Jahre Zeit, die 2018 neu in Kraft getretenen Vorgaben zur Ausrüstung, Betriebssicherheitssystem und baulichen Anforderungen zu erfüllen. Damit berücksichtigt das BMDV, dass Traditionsschiffe während und nach der Covid-19-Pandemie nur wenig eingesetzt werden konnten und die Umsetzung der neuen Sicherheitsstandards in den Werften oder mithilfe von Fachkräften erschwert war.

Die genauen Änderungen können Sie dem Wortlaut der "Ersten Verordnung zur Änderung schiffssicherheitsrechtlicher Vorschriften" entnehmen. Auf der Website gesetze-im-internet.de finden Sie die Schiffssicherheitsverordnung und die See-Sportbootverordnung mit den aktuell in Kraft getretenen Änderungen.

2 offene Stellen im Bereich Schiffbau / Schiffsbetriebs-Technik

Die Dienststelle Schiffssicherheit sucht eine Schiffbauingenieurin bzw. einen Schiffbauingenieur. Die zukünftigen Aufgaben umfassen unter anderem die Prüfung und Genehmigung von Schiffsunterlagen, eine Ausbildung und dann anschließend die Tätigkeit als PSC-Officer und Flaggenstaatsbesichtiger*in sowie die Mitarbeit in nationalen und internationalen Gremien (Normen- und Regelentwicklung).

Außerdem sucht die Dienststelle Schiffssicherheit eine*n Diplom-Ingenieur*in für Schiffsbetriebstechnik, Diplom-Schiffbauingenieur*in,
Ltd. Ingenieur*in oder techn. Offizier*in für eine Ausbildung und dann anschließend die Tätigkeit als PSC-Officer und Flaggenstaatsbesichtiger*in sowie für die Prüfung und Zertifizierung von Produkten für die Schifffahrt und Kontrolle der Ladungssicherheit an Bord.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Die Einzelheiten finden Sie in der jeweiligen Stellenausschreibung und hier das wichtigste in Kürze:

Position / Stelle

Qualifikation

Laufbahn

Ort

Ersch.- Datum

Bewerbungsfrist / Bewerben bis

Vollständiges Stellenangebot

Schiffbauingenieur*in
(m/divers/w)

U.a.

Abgeschlossenes ingenieurwissenschaftliches oder technisches Hochschulstudium

(Bachelor/FH-Diplom oder vergleichbar) im Bereich Schiffbau und Meerestechnik

Fundierte Kenntnisse von einschlägigen Sicherheitsnormen und –richtlinien, insbesondere im Bereich der internationalen Vorschriften (Codes and Conventions) und mehrjährige berufliche Erfahrungen, z.B. in einem Ingenieurbüro, einer Werft oder Klassifikationsgesellschaft

Idealerweise Erfahrungen rund um den Bereich Glas im Schiffbau, gerne Kenntnisse im Holzbootsbau wie im Bau von Booten aus Faserverbundwerkstoffen sowie wünschenswerterweise praktische Erfahrungen in der Baubetreuung von Schiffen

Entgeltgruppe 11 des Tarifvertrages der Berufsgenossenschaften (Entgelttabelle) zzgl. 13. Monatsgehalt, 30 Tage Jahresurlaub, betriebliche Altersvorsorge

bzw. Besoldung nach A 12 BBesO

Hamburg 02.12.2024 17.01.2025 Link zum Stellenangebot
Diplom-Ingenieur*in für Schiffsbetriebstechnik, Diplom-Schiffbauingenieur*in,
Ltd. Ingenieur*in oder techn. Offizier*in
(m/divers/w)

U.a.

Höchstes technisches Patent nach der Seeleutebefähigungsverordnung
Mindestens 4-jährige Seefahrtzeit, davon 2 Jahre in einer leitenden Position
Befähigungsnachweise nach STCW 1978 in der jeweils gültigen Fassung
oder
Abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium (Bachelor/Diplom FH) im Bereich Schiffsbetriebstechnik, Schiffbauingenieurwesen oder eine vergleichbare Qualifikation
Mindestens 5-jährige Berufserfahrung im maritimen technischen Bereich

Gerne Erfahrungen im Bereich der Fischerei, Holz- und GfK Bootsbau

Entgeltgruppe 11 des Tarifvertrages der Berufsgenossenschaften (Entgelttabelle) zzgl. 13. Monatsgehalt, 30 Tage Jahresurlaub, betriebliche Altersvorsorge

bzw. Besoldung nach A 12 BBesO

Hamburg 02.12.2024 17.01.2025 Link zum Stellenangebot

Vor kurzem hat der NDR eine TV-Reportage über den Lotsen-Nachwuchs im Nord-Ostsee-Kanal ausgestrahlt. Darin vorgestellt werden die ersten vier Studenten des neuen Master-Studiengangs "Maritime Pilotage". Die neue Seelotsen-Ausbildung ist auch Thema der aktuellen Folge des "Hamburger Hafenkonzerts", in der es unter anderem um die psychologischen Eignungstests durch den Seeärztlichen Dienst der BG Verkehr geht.

Unter dem Titel "Lotsen-Nachwuchs für den Nord-Ostsee-Kanal" zeigt der NDR in einer knapp einstündigen Reportage der Serie "die nordstory" den aktuellen Ausbildungsjahrgang der Brunsbütteler Lotsenbrüderschaft NOK I. Sechs Männer wollen Seelotse auf dem Nord-Ostsee-Kanal werden und müssen in der praktischen Zwischenprüfung zeigen, dass sie das Zeug dafür haben.

Die NDR-Journalisten begleiten auch Miriam Schlüter bei ihrer Arbeit als Seelotsin. Sie ist die erste Frau in der Brunsbütteler Lotsenbrüderschaft und eine von deutschlandweit nur vier Seelotsinnen, die Seeschiffe sicher durch die deutschen Küstengewässer und den Nord-Ostsee-Kanal leiten.

Eigene Wege gehen auch die vier Studenten, die im September den neuen Master-Studiengang "Maritime Pilotage" begonnen haben. Nach ihrem Nautik-Studium lernen die Studenten in Theorie- und Praxisblöcken die Besonderheiten des Seelotswesens.

Eine Voraussetzung, um Lotse zu werden, ist ein erfolgreich absolvierter psychologischer Eignungstest, bei dem die Absolventen fest definierte Leistungs- und Verhaltensmerkmale erfüllen müssen. Diplom-Psychologe Dietrich Grasshoff vom Seeärztlichen Dienst der BG Verkehr erklärt in der aktuellen Folge der NDR-Hörfunksendung "Das Hamburger Hafenkonzert", warum angehende Seelotsen ihre Eignung nachweisen müssen und wie der psychologische Eignungstest abläuft.

 Zum Zuschauen und Zuhören:

Methanol, LPG, Wasserstoff oder doch mit Batterie? Die Möglichkeiten auf eine saubere Schifffahrt umzustellen werden immer realer und sind sehr vielfältig. Die Internationale Seeschifffahrts-Organisation IMO bietet jetzt mit dem "Future Fuels and Technology Information Portal" eine interaktive Übersicht der aktuellen Entwicklungen beim Thema nachhaltige Brennstoffe in der Schifffahrt. (28.11.2024)

Die Internationale Seeschifffahrts-Organisation IMO hat sich zum Ziel gesetzt, dass die Seeschifffahrt bis 2050 klimaneutral sein soll. Mit einem weitreichenden Aktionsplan soll die Strategie zur Treibhausgasverringerung auf allen Ebenen greifen und für alle umsetzbar sein. Um dies zu voranzubringen, hat die IMO gemeinsam mit der Regierung der Republik Korea das Projekt ‘Future Fuels and Technology for Low- and Zero- Carbon Shipping Project (FFT Project)’ ins Leben gerufen.

In drei Arbeitsbereichen unterstützt das Projekt die Arbeit des Meeresumweltausschusses MEPC der IMO:

  1. Die technische Analyse der entwickelten Lösungen und umgesetzten Maßnahmen,
  2. Pilotprojekte fördern die Zusammenarbeit von entwickelten und weniger entwickelten Ländern,
  3. und jetzt neu: Die Online-Plattform "Future Fuels and Technology" gibt einen Überblick über die verschiedenen Brennstoffe - vorhandene und entstehende Infrastruktur, Verfügbarkeit und Nutzung, Preise, vorhandene Flotte und Bauaufträge.

Logo FFT IMO

Für viele Reedereien stellt sich spätestens seit Einführung der verbindlichen internationalen Vorgaben zur Reduzierung der Treibhausgase und der Energie-Effizienz ihrer Schiffe die Frage: Auf welche Technologien und welchen Brennstoff sollen wir setzen? Die Möglichkeiten sind vielfältig und die Kosten unübersichtlich und erstmal abschreckend – hier knüpft die IMO mit ihrer neuen Online-Infoplattform "Future Fuels and Technology" an und hilft, sich mit Hilfe von verschiedenen Diagrammen und Statistiken einen Überblick über die verschiedenen Optionen und ihr Für und Wider zu verschaffen, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können.

Unter anderem dient die Website dazu, sich einen Überblick darüber zu verschaffen, welcher Brennstoff bei Schiffen eines bestimmten Typs besonders häufig eingesetzt wird. Beispielsweise ist LNG unter den alternativen Brennstoffen im Moment am beliebtesten in der Containerschifffahrt, aber die Bauaufträge für mit Methanol betriebene Schiffe kündigen einen starken Zuwachs in diesem Sektor an. Dahingegen zeigt die Übersicht auch, dass Batterien häufig bei Fähren und Ro-Ro-Fahrgastschiffen sowie im küstennahen Einsatz Anwendung finden und sich dort schon gut etabliert haben.

Außerdem präsentiert das Online-Portal die Entwicklungsstadien der verschiedenen Brennstoffe und Technologien und bietet Links zu den führenden Forschungsprojekten, damit man direkt zu den weiterführenden Informationen eines jeden Themas gelangt. So ist ein umfassender und fundierter Einblick möglich.

Aber die Wahl des passenden Brennstoffes hängt auch stark von der bestehenden Erhältlichkeit im Fahrtgebiet ab. Auch hier gibt die Website nicht nur Aufschluss über die bestehenden Kapazitäten, sondern auch über die im Entstehungsprozess befindlichen Infrastruktur-Projekte.

Besonders interessant ist die prognostizierte Preisentwicklung der alternativen Brennstoffe. Zu diesem Zeitpunkt ist Schweröl in Kombination mit einem Scrubber in den meisten Fällen noch die günstigste Lösung. Die meisten alternativen Brennstoffe müssen in einer größeren Menge vorgehalten und verbrannt werden, um die Leistung eines kohlenstoffbasierten Brennstoffes zu ersetzen. Das erfordert Platz und kostet im Moment noch deutlich mehr. Die Einführung eines Kohlenstoff-Preises könnte das Preis-Leistungsverhältnis aber ausgleichen und alternative Brennstoffe zu einer echten Konkurrenz machen. So jedenfalls die Prognose, die in einem Diagramm auf der Website veröffentlicht ist.

Es gibt viel zu bedenken und viel zu berücksichtigen bei der Investition in die Zukunft. Die Online-Plattform "Future Fuel and Technology" bringt Licht ins Dunkel und kann bei dem Entscheidungsprozess unterstützen.

Stellenausschreibung für die Verwaltungsleitung (m/divers/w)

Für unseren Seeärztlichen Dienst der Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr suchen wir Sie für die Verwaltungsleitung (m/divers/w). Zu Ihren zukünftigen Aufgaben gehören unter anderem: die Erstellung des Haushaltsplans, die Organisation und Durchführung von Ärzte-Zulassungsverfahren sowie die Bearbeitung von Anträgen und Widersprüchen von Seeleuten und Lotsinnen und Lotsen in Vor- und Widerspruchsverfahren. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Die Einzelheiten finden Sie in der Stellenausschreibung und hier das wichtigste in Kürze:

Position / Stelle

Qualifikation

Laufbahn

Ort

Ersch.- Datum

Bewerbungsfrist / Bewerben bis

Vollständiges Stellenangebot

Verwaltungsleitung (m/divers/w) beim Seeärztlichen Dienst

U.a.

abgeschlossener Hochschulabschluss (Bachelor oder gleichwertig) vorzugsweise in Public Administration, alternativ: Laufbahnbefähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst sowie mehrjährige Berufserfahrung,

umfassende verwaltungsrechtliche Kenntnisse, idealerweise auch medizinische Grundkenntnisse,

Entgeltgruppe 12 des Tarifvertrages der Berufsgenossenschaften (Entgelttabelle) zzgl. 13. Monatsgehalt, 30 Tage Jahresurlaub, betriebliche Altersvorsorge Hamburg 27.11.2024 17.01.2025 Link zum Stellenangebot

Mit seinem Ferienfahrerprogramm bietet der Verband Deutscher Reeder (VDR) jungen Menschen an, in den Sommerferien in die Welt der Seeschifffahrt hinein zu schnuppern. Schülerinnen und Schüler können mehrere Wochen auf einem Seeschiff mitfahren. Jetzt hat der VDR die besten Ferienfahrer-Berichte prämiert. (13.11.2024)

Preisverleihung an die Siegerin des Ferienfahrer-Wettbewerbs. Von links nach rechts: Berit Lueer (Crew Operator bei der CPO Containerschiffreederei), Annika Frühsorge (Ferienfahrerin), Holger Jäde (Referent Ausbildung beim VDR) © VDR

Schon seit vielen Jahren organisiert der Verband Deutscher Reeder (VDR) sein Ferienfahrerprogramm, mit dem er jungen Menschen einen praktischen Einblick in die Seeschifffahrt gibt. Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren können in den Sommerferien mehrere Wochen auf einem Seeschiff mitfahren – zum Beispiel auf großer Fahrt auf einem Großcontainerschiff oder im Hafen bei einem Seeschiffsassistenzschlepper. Dabei zeigt sich, ob romantische Vorstellungen vom Sonnenuntergang auf See und Deck schrubben miteinander vereinbar sind.

Der VDR hat jetzt im Rahmen eines Wettbewerbs die besten kreativen Berichte und Bilder von Jugendlichen prämiert, die in diesem Sommer das Leben an Bord von Schiffen hautnah miterlebt haben. Den mit 300 Euro dotierten ersten Platz gewann die 17-jährige Annika Frühsorge aus Kiel, die drei Wochen an Bord des 335 Meter langen Containerschiffs „Conti Cortesia“ der CPO Containerschiffreederei mitfuhr. Die Jury begeisterte ihr lebendiger Bericht über die Herausforderungen an Bord - von präzisen Hafenmanövern bis hin zu stürmischen Tagen auf der Nordsee.

Den mit 200 Euro dotierten zweiten Platz belegte die 16-jährige Julia Sander, die zwei Wochen an Bord der „Chicago Express“, einem 336 Meter langen Container- und Ausbildungsschiff von Hapag-Lloyd, verbrachte. Der dritte Platz ging an Hugo Haese, ebenfalls 16 Jahre alt, der seine Zeit als Ferienfahrer ebenfalls auf der „Chicago Express“ verbrachte.

Insgesamt nutzten in diesem Jahr 42 Schülerinnen und Schüler aus ganz Deutschland die Chance, über das Ferienfahrer-Programm bis zu vier Wochen an Bord verschiedener Schiffe – darunter Containerschiffe, Massengutfrachter, Fähren und Schleppschiffe – zu verbringen. Die BG Verkehr unterstützt das Ferienfahrerprogramm, indem sie unbürokratisch die gesetzliche Unfallversicherung für die Jugendlichen ermöglicht.

Mehr Informationen über das Ferienfahrerprogramm gibt es auf der Website des VDR.





Das BSH, die Bundespolizei und das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt haben am 15. und 16. Oktober vor Warnemünde den praktischen Teil der Nationalen Maritime Sicherheitsübung „STINGRAY 2024“ in Form von Tests zur Abwehr von Drohnen durchgeführt. Ziel ist es Erkenntnisse zur Erhöhung der Sicherheit im Seeverkehr zu gewinnen und den Besatzungen von Handelsschiffen Schutzoptionen vor Drohnenangriffen zur Verfügung zu stellen. (17.10.2024)

Die Terroranschläge in Israel vom Oktober 2023 haben auch Auswirkungen auf den internationalen Seeverkehr. Seit vergangenen Herbst greift die jemenitische Huthi-Miliz Handelsschiffe im Roten Meer an. Dafür nutzen Mitglieder der Bürgerkriegspartei vor allem unbemannte See- und Luftdrohnen. Sie sind mit einem Sprengsatz ausgestattet und werden von den Huthis ferngesteuert auf Schiffe gelenkt. Neben der Gefährdung der Schifffahrt durch Huthi-Rebellen prägt die veränderte Sicherheitslage in Europa die Aufgabenwahrnehmung der Bundespolizei auf Nord- und Ostsee. In diesem Zusammenhang ist der Schutz der maritimen Infrastruktur in einem besonderen Blickfeld der Aufgabenwahrnehmung der Bundespolizei See gerückt. Der gezielte Einsatz von Drohnen ist somit ein Teil der bundespolizeilichen Risikobewertung.

Für die Bundespolizei (BPOL), das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) und das BSH ist dies ein wichtiger Grund, um im Rahmen der Sicherheitsvorsorge zu evaluieren, wie sich Schiffsbesatzungen am besten vor dieser neuen Bedrohungsform schützen können. Dabei wurden Verfahren zur Erfassung von Flugdrohnen etabliert, Meldewege bei Gefahrenlagen mit Drohnen festgelegt und polizeiliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Drohnen unter Einbeziehung der Spezialkräfte der Bundespolizei trainiert. Um dies realitätsnah erproben zu können, hat das BSH das Fahrgastschiff MS BINZ gechartert, das von Drohnen des DLR angesteuert und überflogen wird.

Bei der zweitägigen Übung haben neben dem BSH, der BPOL und dem DLR auch das Bundeskriminalamt, der Bundesnachrichtendienst und andere Sicherheitsbehörden ihre Expertise zum Thema Unmanned Aircraft Systems (UAS) und deren Abwehr an Bord eingebracht. Das Ziel der Übung war es, praktische Lösungen zu finden, wie sich Handelsschiffe und deren Besatzungen besser vor Bedrohungen, wie insbesondere Drohnen, schützen können. Geprüft wurde unter anderem, welche Windrichtungen vorteilhaft sind, ob der Drohnenanflug per Funk gestört werden kann und welche Schiffsbereiche am gefährdetsten sind.

Hintergrund: Das BSH ist mit dem Referat S14 „Gefahrenabwehr auf See“ für die Überprüfung von Gefahrenabwehrsystemen auf Seeschiffen unter deutscher Flagge zuständig. Im Auftrag des Bundesministeriums für Digitalisierung und Verkehr (BMDV) veranlasst das BSH als maritime Bundesoberbehörde regelmäßig Übungen mit verschiedenen Gefährdungsszenarien. Die BPOL ist langjähriger Partner und für die praktische Ausgestaltung der Übungen zuständig. Eine Verwaltungsvereinbarung zwischen der BPOL und dem BSH aus dem Jahr 2016 bildet die Grundlage für die behördenübergreifende Zusammenarbeit. Sie fußt auf dem „Internationalen Code für die Gefahrenabwehr an Bord von Schiffen und in Hafenanlagen“ (ISPS-Code) und ist eine Folge der Terroranschläge des 11. September 2001 in New York. Der ISPS-Code regelt den Zugang zu Schiffen und Hafenanlagen und soll verhindern, dass diese zum Ziel von Terroristen werden oder von diesen als Waffe genutzt werden.

Änderung der Gebührenverordnung in Kraft

Im Zuge der Gebührenrechtsreform sind mit Wirkung vom 01. Oktober 2024 auch die Gebühren des BSH in die Besondere Gebührenverordnung des BMDV (BMDV-WS-BesGebV) integriert worden. Diese enthält nun neu in der Anlage 4 die Gebühren des BSH und in der Anlage 5 die Gebühren der Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr. Dabei wurden einige Gebühren für den Bereich des BSH angepasst. Die alte BSH-Gebührenverordnung gilt nur noch für „Altfälle“ und soll aufgehoben werden. 

Wir werden den Gebührenrechner sowie weitere entsprechende Angaben zu Gebühren auf dieser Website zeitnah anpassen.