Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Referat S14
Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg

Dr. Anja Eikermann
Telefon: +49 40 3190-7420
E-Mail: maritime.security@bsh.de

Meldepflichten

Security Report über das National Single Window (NSW)

Schiffsführer von Seeschiffen (bzw. deren Agenten oder Beauftragte für die Gefahrenabwehr im Unternehmen), die sich in der internationalen Fahrt befinden sowie dem SOLAS-Übereinkommen (Kapitel XI-2) und dem ISPS-Code unterliegen, müssen sich vor dem Anlaufen eines deutschen Hafens rechtzeitig über das NSW melden und bestimmte Angaben übermitteln. So kann schon vor dem Einlaufen des Schiffes in einen Hafen das Einhalten der Gefahrenabwehr-Vorschriften überprüft werden. Die Meldung (Security Report) kann somit unnötige Kontrollmaßnahmen vermeiden. Eine Meldung ist auch dann erforderlich, wenn die Schleusenanlagen des Nord-Ostsee-Kanals (NOK) in Brunsbüttel oder Kiel-Holtenau angelaufen werden.

Wichtiger Hinweis:
Seit dem 01.06.2015 soll der Security Report nicht mehr direkt an den Point of Contact (PoC) gesendet werden, sondern über das NSW. Dazu können Sie den Meldeclient des Bundes nutzen: www.national-single-window.de

Alternativ können Sie die Meldung mit befreiender Wirkung über die anerkannten und zertifizierten Hafeninformationssysteme abgeben:

DAKOSY Datenkommunikationssystem AG
Mattentwiete 2
20457 Hamburg
Telefon: +49 40 37003 0
Fax: +49 40 37003 37
E-Mail: info@dakosy.de

dbh Logistics IT AG
Martinistraße 47-49
28195 Bremen
Telefon: +49 421 30902 0
Fax: +49 421 30902 57
E-Mail:

DATEN + DIENSTE GmbH Rostock
Lange Str. 1a
18055 Rostock
Telefon: +49 381 8170 4800
Fax: +49 381 8170 4803
E-Mail:

TraDaV GmbH
Seelandstraße 3
23569 Lübeck
Telefon: +49 451 3909 417
E-Mail:

Bitte beachten Sie auch die Bekanntmachungen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (VkBl_0915 v. 15.05.2015 und VkBl_1015 v. 30.05.2015).

Wann muss eine Meldung erfolgen?

Eine Meldung (Security Report) muss abgegeben werden:

  1. mindestens 24 Stunden vor Einlaufen in den Hafen,
  2. spätestens bei Auslaufen des Schiffes aus dem vorhergehenden Hafen, wenn die Dauer der Fahrt weniger als 24 Stunden beträgt oderwenn der anzulaufende Hafen nicht 24 Stunden vorher feststeht,
  3. spätestens dann, wenn entschieden ist, welcher Hafen angelaufen wird.

Anlaufreferenznummer

Bei der Anmeldung eines Hafenbesuchs oder eines Kanaltransits über den Meldeclient des Bundes oder ein anerkanntes und zertifiziertes Hafeninformationssystem wird eine Anlaufreferenznummer vergeben. Bitte geben Sie diese Anlaufreferenznummer bei allen folgenden Meldungen mit ab, damit diese dem jeweiligen Hafenbesuch oder Kanaltransit zugeordnet werden können. Für die Generierung einer Anlaufreferenznummer werden folgende Angaben verarbeitet:

Hafenbesuch

  • IMO-Nr. des Schiffes
  • Anlaufhafen
  • Datum der voraussichtlichen Ankunft im Anlaufhafen
  • Name der meldenden Organisation
  • Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse des Melders

Kanaltransit

  • IMO-Nr. des Schiffes
  • Datum der voraussichtlichen Ankunft an der Eingangsschleuse des Nord-Ostseekanals
  • Name der meldenden Organisation
  • Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse des Melders

Ausnahme von der Meldepflicht

Liniendienste können von der Meldepflicht an den Meldeclient des Bundes ausgenommen werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind und nachgewiesen werden:

  1. Das Unternehmen, das die Liniendienste betreibt, erstellt ein Verzeichnis seiner Schiffe, hält es aktuell und übermittelt es in Deutschland an das zuständige Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) und
  2. das Unternehmen hält für jede Fahrt die Angaben im Meldeformular für das BSH bereit und stellt sicher, dass diese Angaben auf Anforderung jederzeit und unverzüglich dem BSH übermittelt werden können.

Bitte benutzen Sie für den Antrag dieses Formular.
Diesen Antrag können Sie ohne Unterschrift per E-Mail an das BSH senden.

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bild meldepflichten

Übrige Security-Meldungen direkt an den Point of Contact (PoC)

Alle übrigen Security-Meldungen müssen an den PoC gesendet werden

Zentrale Kontaktstelle / Point of Contact (PoC)
Gemeinsames Lagezentrum See
Maritimes Sicherheitszentrum
Am Alten Hafen 2
27472 Cuxhaven
Telefon: + 49 (0) 30 - 185420-1700 oder 1711 (bzw. 1712)
Fax: + 49 (0) 4721 394852
E-Mail: poc.germany@point-of-contact.de

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Rechtsgrundlagen

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