Seeärztlicher Dienst
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Jörg Labrenz
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Jan Schultz
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Untersuchung: Ablauf · Kosten
Unterlagen für eine Seediensttauglichkeits-Untersuchung
Bitte bringen Sie zu Ihrer Seediensttauglichkeits-Untersuchung folgende Unterlagen mit:
a) immer:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass,
- den ausgefüllten Fragebogen zur Seediensttauglichkeit (bitte füllen Sie den Fragebogen am besten schon vor der Untersuchung in Ruhe aus),
- das alte Seediensttauglichkeitszeugnis (es sei denn, Sie lassen sich zum ersten Mal untersuchen)
b) bei Bedarf, wenn Sie:
- Brille oder Kontaktlinsen tragen: Bringen Sie sie für den Sehtest mit,
- aktuelle Erkrankungen oder Vorerkrankungen, die nicht älter als 2 Jahre sind, haben: aktuelle Befunde sowie eine aktuelle Medikamentenliste vom behandelnden Arzt,
- in einem Unternehmen der Seeschifffahrt beschäftigt sind und dafür Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung an die BG Verkehr gezahlt werden (v. a. bei deutscher Flagge): Sie benötigen die von Ihrer Reederei ausgefüllte Kostenübernahme-Erklärung.
- unter 18 Jahre alt sind: die Unterschrift Ihrer Eltern (Erziehungsberechtigten) rechts unten im Fragebogen zur Seediensttauglichkeit
Ablauf einer Seediensttauglichkeits-Untersuchung
Für eine Seediensttauglichkeitsuntersuchung müssen Sie zunächst einen Termin bei einer zugelassenen Ärztin oder einem zugelassenen Arzt vereinbaren. Laden Sie sich vor der Untersuchung den Fragebogen zur Seediensttauglichkeit herunter und füllen Sie ihn bitte sorgfältig aus. Wenn Sie unter 18 Jahre alt sind, lassen Sie bitte Ihre Eltern mitunterschreiben. Beachten Sie außerdem die sonstigen Unterlagen, die Sie bitte zur Untersuchung mitbringen.
Am Untersuchungstag legen Sie bitte den ausgefüllten Fragebogen in der Arztpraxis vor. Unmittelbar vor der Untersuchung werden Sie gebeten, Ihren Personalausweis oder Reisepass zu zeigen, damit Ihre Identität festgestellt werden kann.
Zu Beginn der Untersuchung wird die zugelassene Ärztin oder der zugelassene Arzt Ihre Angaben im Fragebogen mit Ihnen zusammen durchgehen. Dann folgen ein Seh- und Hörtest. Die vorgeschriebene Untersuchung Ihres gesamten Körpers durch die Ärztin oder den Arzt schließt eine Untersuchung Ihrer Haut, Ihrer sichtbaren Schleimhäute, Ihrer Brust- und Bauchorgane, Ihrer Stütz- und Bewegungsorgane sowie eine orientierende neurologische Untersuchung ein. Dazu ist es erforderlich, dass Sie sich bis auf die Unterwäsche entkleiden. Außerdem wird Ihr Blutdruck, Ihre Herzfrequenz, Größe, Gewicht und Ihr Body-Mass-Index ermittelt sowie Ihr Urin untersucht.
Bei Vorerkrankungen oder Zweifeln an Ihrer Seediensttauglichkeit kann die Ärztin oder der Arzt zusätzliche Untersuchungen durchführen oder veranlassen.
Wenn die Ärztin oder der Arzt Ihre Seediensttauglichkeit festgestellt hat, erhalten Sie von ihr oder ihm ein Seediensttauglichkeitszeugnis. Abhängig von Ihrem Gesundheitszustand können in dem Zeugnis Einschränkungen oder Auflagen enthalten sein. Das Zeugnis ist in der Regel zwei Jahre gültig; bei gesundheitlichen Einschränkungen darf die Ärztin oder der Arzt auch eine kürzere Laufzeit festlegen.
Sollten Sie nicht seediensttauglich sein, wird Ihnen die Ärztin oder der Arzt eine Bescheinigung darüber ausstellen. Sie können dann das Ergebnis dieser Untersuchung beim Seeärztlichen Dienst der BG Verkehr überprüfen lassen.
Vorgaben für die Seediensttauglichkeit
Die gesundheitlichen Vorgaben für die Seediensttauglichkeit sind im Seearbeitsgesetz und sehr detailliert in der Maritimen-Medizin-Verordnung (vor allem in der Anlage 1) geregelt.
Ja, wenn Sie ein Mindestsehvermögen haben. Sie müssen auf jedem Auge ohne Sehhilfe einen Visus von mindestens 0,1 erreichen. Zusätzlich gibt es je nach Dienstzweig noch unterschiedliche Vorgaben für jeweils ein Auge.
Lassen Sie sich von einem der zugelassenen Ärzte auf Seediensttauglichkeit untersuchen. Wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind, ist die Untersuchung kostenlos.
Sollten Sie einzelne gesundheitliche Beschwerden haben, die keine Ausschlussgründe sind, muss das nicht gleich das Ende des Wunschtraums Seefahrt bedeuten. Die Vorgaben für die Seediensttauglichkeit sind je nach Dienstzweig unterschiedlich. Auch Auflagen sind möglich, zum Beispiel das Tragen einer Brille - vorausgesetzt, Sie können sich auch ohne Brille ausreichend orientieren.
Seedienstuntauglich ist unter anderem, wer:
- ein sehr schlechtes Sehvermögen hat,
- eine Rot-Grün-Farbschwäche hat (Dienstzweige "Decksdienst" und "Elektrotechnischer Dienst"),
- erheblich körperlich beeinträchtigt ist (z. B. keine Eigenrettung möglich),
- Medikamente einnimmt oder Gesundheitsstörungen hat, die ihn wesentlich körperlich oder geistig beeinträchtigen,
- ein Body Mass Index von über 40 kg/m² hat,
- eine infektiöse Darmerkrankung hat und in der Küche und im Catering arbeitet.
Die Einzelheiten finden Sie in der Anlage 1 der Maritimen-Medizin-Verordnung.
Nein. Für die Seediensttauglichkeit macht es keinen Unterschied, ob Sie gerade in die Seeschifffahrt einsteigen oder schon mehrere Jahre zur See gefahren sind.
Ja, wer regelmäßig Cannabis konsumiert, ist seedienstuntauglich. Regelmäßig Cannabis zu rauchen führt unmittelbar zu Leistungseinbußen in der Wahrnehmung, der Aufmerksamkeit und dem Reaktionsvermögen. Auch können erhebliche Nebenwirkungen auftreten – unter anderem Sedierung, Schläfrigkeit, Durchfall, Übelkeit, Erbrechen oder Fieber. Es macht einen Unterschied, ob man im privaten Umfeld Cannabis konsumiert (egal, ob legal oder illegal) oder in beruflicher Tätigkeit auf einem Seeschiff, in dem jederzeit ein Not- oder Rettungsfall eintreten kann, der ein Mindestmaß an Einsatzfähigkeit voraussetzt.
Kosten der Seediensttauglichkeits-Untersuchung
Die Seediensttauglichkeits-Untersuchung ist kostenfrei für:
- Jugendliche (unter 18 Jahre) und
- Arbeitnehmer und Selbständige, die in einem Unternehmen der Seeschifffahrt beschäftigt sind und dafür Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung an die BG Verkehr gezahlt werden (v. a. bei deutscher Flagge).
Die zugelassenen Ärzte prüfen die Kostenfreiheit vor der Untersuchung. Bitte legen Sie dem Arzt die von der Reederei ausgefüllte Kostenübernahme-Erklärung vor. Für Jugendliche reicht der Personalausweis.
Seeleute müssen die Seediensttauglichkeits-Untersuchung selbst zahlen, wenn ihr Arbeitgeber keine Unfallversicherungsbeiträge an die BG Verkehr zahlt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Seeleute:
- ein Heuerverhältnis unter ausländischer Flagge haben oder
- nur eine Krankenversicherung bei der Knappschaft besteht oder
- nur in der Rentenversicherung bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See versichert sind.
Je nach Umfang der Untersuchung und Dienstzweig kostet die Seediensttauglichkeits-Untersuchung 149,- EUR.