BG Verkehr / Dienststelle Schiffssicherheit
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Fahrgastschiffe

Was sind Fahrgastschiffe?

Fahrgastschiffe sind Wasserfahrzeuge spezieller Konstruktion, Ausrüstung und Einrichtung zur Beförderung von Personen. Nach den Sicherheitsbestimmungen der Internationalen Konvention zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS-Übereinkommen) ist jedes Schiff mit mehr als zwölf Fahrgastplätzen ein Fahrgastschiff. Keine Fahrgäste sind Besatzungsmitglieder.

Fahrgastschiffe in der Inlandfahrt unterliegen europäischem Recht

Die europäische Fahrgastschiffs-Richtlinie 2009/45/EG (konsolidierte Fassung) enthält Sicherheitsvorschriften für Fahrgastschiffe, die in der Inlandfahrt eingesetzt werden.

Die Richtlinie 2009/45/EG (konsolidierte Fassung) gilt für:

  • Neue Fahrgastschiffe gemäß Abschnitt 1: unabhängig von der Länge, Kiellegung zwischen 01.07.1998 und 18.09.2021
  • neue Fahrgastschiffe gemäß Abschnitt 2: ab einer Länge von 24 Metern, Kiellegung am oder nach dem 19.09.2021
  • vorhandene Fahrgastschiffe: ab einer Länge von 24 Metern, Kiellegung vor dem 01. Juli 1998
  • Fahrgast-Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge, die in der Inlandfahrt eingesetzt sind, unabhängig von ihrer Flagge.

Alle Fahrgastschiffe und Fahrgast-Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge, die in der Inlandfahrt eingesetzt werden, müssen den Vorschriften der Richtlinie entsprechen.

Die Richtlinie gilt dagegen nicht für:

  • Kriegsschiffe,
  • Fahrgastschiffe ohne Maschinenantrieb,
  • Fahrgastschiffe aus anderem Baumaterial als Stahl oder einem entsprechenden Stoff, für die nicht die internationalen Normen für Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge gelten,
  • Schiffe einfacher Bauart aus Holz,
  • vor 1965 entworfene und hauptsächlich mit den Originalwerkstoffen gebaute historische Fahrgastschiffe im Original oder als Einzelnachbildung,
  • Sportboote,
  • Schiffe, die ausschließlich in Hafengebieten eingesetzt sind.

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Deutsches Recht gilt ergänzend

Die europäische Fahrgastschiffsrichtlinie wird in Deutschland unter anderem durch die Schiffssicherheitsverordnung, dort der Teil 1 der Anlage 1a, umgesetzt. Diese nationale Verordnung enthält für bestimmte Fahrgastschiffe ergänzende Regelungen. Außerdem wird hier der Sicherheitsstandard für die Fahrgastschiffe in der Inlandfahrt beschrieben, die nicht unter die Richtlinie 2009/45/EG fallen. Das sind insbesondere vorhandene Fahrgastschiffe unter 24 Meter Länge und Nicht-Stahlschiffe.

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bild fahrgastschiffe

Einteilung der Fahrgastschiffe in der Inlandfahrt in vier Klassen

Fahrgastschiffe in der Inlandfahrt werden je nach Seegebiet und Abstand von der Küste, in dem sie eingesetzt werden, in die vier Klassen A, B, C und D eingeteilt. Die Liste dieser Seegebiete ist im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht. Fahrgast-Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge werden entsprechend dem internationalen Sicherheitscode für Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge ebenfalls in Kategorien eingeteilt.

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Für Fahrgastschiffe in der Auslandfahrt gilt das SOLAS-Übereinkommen

Fahrgastschiffe in der Auslandsfahrt unterliegen dem Internationalen Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (englisch: International Convention for the Safety of Life at Sea, kurz: SOLAS).

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Schiffssicherheitszeugnisse und Besichtigungen

Alle Fahrgastschiffe werden regelmäßigen Besichtigungen unterzogen, die von den Besichtigern der Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr durchgeführt werden.

Alle neuen und vorhandenen Fahrgastschiffe, die unter die europäische Fahrgastschiffs-Richtlinie 2009/45/EG (konsolidierte Fassung) fallen, müssen ein Sicherheitszeugnis mit sich führen, das von der Verwaltung des Flaggenstaates für höchstens ein Jahr ausgestellt wird.

Für Fahrgast-Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge, die den Anforderungen des Codes für Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge genügen, wird ebenfalls ein Sicherheitszeugnis ausgestellt.

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