Regionaldirektion Nord
Millerntorplatz 1
20359 Hamburg
Andreas Matthies
Telefon: +49 40 30 388-51 21
Mobil: 0151 19 61 52 48
E-Mail: andreas.matthies@knappschaft.de
Mitgliedschaft
- Pflichtversicherung oder Versicherungsfreiheit
- Mitgliedschaft und Beitrag
- Kostenlose Familienversicherung
Pflichtversicherung oder Versicherungsfreiheit
Ob ein Seemann in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert ist oder ob er versicherungsfrei ist, richtet sich in erster Linie nach seinem Einkommen (Durchschnittsheuer). Wer ein hohes Einkommen hat und die sogenannte Versicherungspflichtgrenze übersteigt, ist versicherungsfrei und muss nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein. Die Versicherungspflichtgrenze ist veränderlich und wird in der Regel jährlich angehoben.
Ein Seemann, der
- mit seinem Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt und
- auf einem Seeschiff unter deutscher Flagge fährt und
- seinen Wohnsitz in Deutschland oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) hat,
ist kraft Gesetzes in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichert. Der Seemann wird dann automatisch über seinen Arbeitgeber bei einer gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichert. Hierbei kann der Beschäftigte seine Krankenkasse frei wählen.
Mitgliedschaft und Beitrag sind unabhängig von Vorerkrankungen
Die Mitgliedschaft und auch der Beitrag richten sich nicht nach dem persönlichen Krankheitsrisiko (z. B. Gesundheitszustand, Alter, Geschlecht). Anders als in der privaten Krankenversicherung können damit auch Personen mit Vorerkrankungen Mitglied einer gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung werden.
Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Tag der Beschäftigungsaufnahme und endet grundsätzlich mit dem Tag der Beschäftigungsaufgabe. Der Arbeitgeber meldet der Krankenkasse die Beschäftigungsaufnahme und das Ende der Beschäftigung.
Kostenlose Familienmitversicherung
In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung können Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner und Kinder kostenlos mitversichert werden, soweit sie:
- ihren gewöhnlichen Wohnsitz im Inland oder einem Abkommenstaat (Europa) haben;
- nicht selbst versicherungspflichtig oder freiwillig versichert sind;
- nicht versicherungsfrei sind oder von der Versicherungspflicht befreit wurden;
- nicht hauptberuflich selbständig sind und
- kein Gesamteinkommen haben, das ein Siebtel der Bezugsgröße nach § 18 SGB IV übersteigt. Bei Ausübung einer geringfügig entlohnten Beschäftigung liegt die Einkommensgrenze bei 450, - €.
Kinder können grds. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres aufgenommen werden. Bei fehlender Erwerbstätigkeit gilt das 23. Lebensjahr. Befinden sich die Kinder im Studium oder in Schul- oder Berufsausbildung ist eine Familienversicherung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres möglich. Allerdings gelten o.g. Bedingungen entsprechend, d.h. es müssen beispielsweise die Einkommensgrenzen eingehalten werden.
Gerade für europäische Seeleute ist die Familienversicherung ein echter Vorteil, weil auch Familienangehörige im europäischen Ausland in der deutschen Krankenversicherung mitversichert sind. Die Familienangehörigen müssen also nicht in Deutschland wohnen, um Leistungen zu erhalten.
Befindet sich der gewöhnliche Wohnsitz des Familienangehörigen in einem Staat, mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat (z.B. Spanien), kann der Arzt seine Leistungen direkt mit der Krankenversicherung in Deutschland abrechnen. In der Praxis ist es aber üblich, dass der Versicherte die Leistungen direkt mit dem Arzt abrechnet und die Kosten zur Erstattung bei seiner Krankenkasse einreicht.
Befindet sich der gewöhnliche Wohnsitz eines Familienangehörigen eines Seemanns im europäischen Ausland, übernimmt die deutsche Krankenversicherung die anfallenden Kosten.
Deutschland hat mit vielen Staaten außerhalb Europas Sozialversicherungsabgekommen abgeschlossen. Einige Abkommen umfassen nur einzelnen Sozialversicherungszweige (z. B. die Rentenversicherung), andere Abkommen alle Versicherungszweige. Wir haben für Sie eine Liste der Staaten mit Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland erstellt.