Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Referat S22
Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg

Christian Troska
Telefon: +49 40 3190-7211
Fax: +49 40 3190-5003
E-Mail: schiffsvermessung@bsh.de

Schiffsvermessung

Schiffsvermessung und Schiffsmessbrief

Alle Seeschiffe über 24 m Länge benötigen einen Internationalen Schiffsmessbrief („International Tonnage Certificate 1969“ - ITC 69), Schiffe unter 24 m Länge einen (nationalen) Schiffsmessbrief. Dabei richtet sich die Längenangabe nach Artikel 2 Absatz 8 des Internationalen Schiffsvermessungs-Übereinkommens, London 69 (International Tonnage Convention - ITC). Bitte lesen Sie auch unsere weiteren Informationen zu diesem internationalen Vermessungsverfahren.

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) ist zuständig für die Vermessung aller Seeschiffe (einschließlich der Sportboote) unter deutscher Flagge, sowie auf Antrag auch für Schiffe unter anderen Flaggen. Der Schiffsmessbrief ist das Ergebnis der Vermessung der Rauminhalte eines Schiffes und weist die Brutto- und Nettoraumzahl eines Schiffes aus. Nach diesen Zahlen richten sich unter anderem Hafengebühren, Kanal- und Lotsgebühren, Sicherheitsanforderungen, technische Ausrüstung, Besatzungsstärke, Flotten- und Verkehrsstatistiken, Registrierungen sowie Versicherungen der Schiffe.

Für die Berechnung der Passagekosten für den Suez- und den Panamakanal gelten eigene Vorschriften, die durch spezielle Suez- und Panamakanal-Schiffsmessbriefe dokumentiert werden.

Hier finden Sie den Antrag auf Schiffsvermessung.

Zusätzliche vermessungstechnische Dienstleistungen des BSH

Laderaumvermessung (Antrag)
Neben der Vermessung des gesamten Schiffes werden auch Laderäume (hauptsächlich für Fischereifahrzeuge) vermessen und eine "Bescheinigung für Laderaumvermessung" erteilt.

Eintragung in das Schiffsbauregister (Antrag)
Das BSH kann eine Bescheinigung ausstellen, damit ein im Bau befindliches, registerpflichtiges Schiff in das Schiffsbauregister eingetragen werden kann (wenn es z.B. zur Finanzierung des Baus mit einer Hypothek belastet werden soll). Das Schiffsbauregister ist Bestandteil des Schiffsregisters.

Vermessungstechnische Beratung (formloser Antrag)
Auch die Bearbeitung von Anfragen sowie die vermessungstechnische Beratung von Schifffahrtsunternehmen und Einzelpersonen gehören zu den Aufgaben des BSH.

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bild schiffsvermessung

Durchführung der Schiffsvermessung

Die Schiffsvermessung wird nach international vereinbarten sowie nach nationalen Regeln durchgeführt. Die Schiffe werden auf Antrag anhand von Konstruktionsunterlagen in Verbindung mit der Vermessung an Bord nach dem Internationalen Schiffsvermessungs-Übereinkommen (London 69), den Regeln der Suez-Kanal-Behörde sowie den Vorschriften der Panama-Kanal-Behörde vermessen und die entsprechenden Dokumente (Schiffsmessbriefe) ausgestellt. Dabei werden die Berechnungen mit Hilfe moderner CAE-Software durchgeführt.

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Schiffsvermessung bei Einflaggung

In den meisten Fällen einer Einflaggung ist das Schiff bereits in einem deutschen Seeschiffsregister eingetragen, fährt aber vor dem Flaggenwechsel befristet unter einer ausländischen Flagge. Dann händigt das BSH der Reederei den ggf. noch in den Akten befindlichen Internationalen Schiffsmessbrief kostenlos aus. Dies gilt allerdings nur, wenn seit der Ausstellung des alten Schiffsmessbriefes keine Änderungen am Schiff vorgenommen wurden. Bei Umbauten oder anderen Änderungen (z.B. des Schiffsnamens, des Unterscheidungssignals, des Heimathafens) ist die Ausstellung eines neuen Schiffsmessbriefes notwendig.

Schiffe, die zum ersten Mal unter die deutsche Flagge kommen, benötigen einen neuen Internationalen Schiffsmessbrief (ITC 69). Der Schiffsmessbrief wird ausgestellt, wenn beim BSH folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • ausgefüllter Antrag,
  • Kopie des zuletzt gültigen Schiffsmessbriefes vor der Einflaggung,
  • Vermessungsprotokoll des vorherigen Flaggenstaates über die Volumenberechnungen,
  • Generalplan des Schiffes,
  • Erklärung der Reederei, dass seit der letzten amtlichen Vermessung keine Umbauten am Schiff oder Nutzungsänderungen vorgenommen wurden.

Falls das Schiff zwischenzeitlich umgebaut wurde, ist eine Nachvermessung notwendig.

Vorhandene Messbriefe des vorherigen Flaggenstaates für den Suez- und Panama-Kanal sind auch nach einer Einflaggung gültig und müssen nicht neu ausgestellt werden, sofern keine Umbauten oder Nutzungsänderungen der Kammern oder Räume vorgenommen wurden. Die Identifizierung des Schiffes mit dem geänderten ITC 69 ist über die IMO-Nummer sichergestellt.

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Sportbootvermessung

Auch für Sportboote (einschließlich Segel- und Motoryachten) stellt das BSH international anerkannte Schiffsmessbriefe aus. Sie sind Voraussetzung für die Eintragung in ein Seeschiffsregister und werden nach zwei Verfahren ausgestellt. Weitere Informationen zu den beiden Verfahren und den entsprechenden Schiffsmessbriefen sowie das jeweilige Antragsformular finden Sie auf der BSH-Website.

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