BG Verkehr / Dienststelle Schiffssicherheit
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Andreas Herold
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Chemikalien (IBC)

Beförderung von gefährlichen Chemikalien unterliegt dem IBC-Code

Der "International Code for the Construction and Equipment of Ships carrying Dangerous Chemicals in Bulk", kurz: IBC-Code, enthält Vorgaben für die Beförderung gefährlicher Chemikalien und gesundheitsschädlicher Flüssigkeiten als Massengut in der Seeschifffahrt. Der IBC-Code ist als Kapitel VII Teil B Bestandteil der Regelungen des Internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS-Übereinkommen). Der IBC-Code wird durch die Gefahrgutverordnung See in deutsches Recht umgesetzt.

Zweck des IBC-Codes ist es, einen internationalen Standard für die sichere Beförderung von gefährlichen Chemikalien und gesundheitsschädlichen Flüssigkeiten als Massengut zu setzen. Der IBC-Code enthält Regelungen zur Konstruktion und zur Schiffsausrüstung insbesondere von Chemikalientankern.

 bild chemikalien (IBC)

Stoffliste mit Chemikalien enthält Informationen zur Gefährlichkeit der beförderten Stoffe

Der IBC-Code enthält eine Stoffliste, in der alle Stoffe, die dem IBC-Code unterliegen, aufgelistet sind. Diese Stoffliste enthält Informationen zur Gefährlichkeit dieser Stoffe und zu den Mindestanforderungen für deren Beförderung.

Der IBC-Code ist inhaltlich von den Vorschriften zur Beförderung von Erdöl (MARPOL-Übereinkommen) oder von gefährlichen Gütern in verpackter Form (IMDG-Code) abzugrenzen.