Gebühren

Das BSH berechnet für das Ausstellen von Bescheinigungen für Seeleute Gebühren. Den entsprechenden Gebührenbescheid erhalten Sie mit den übrigen Unterlagen (Bescheid, Zeugnisse, Nachweise). Erst dann müssen Sie die Gebühren bezahlen.
Sie können diese überweisen oder per Lastschrift von Ihrem Konto abbuchen lassen. Wenn Sie dem BSH eine Ermächtigung zum Einzug der Gebühren erteilen möchten, benutzen Sie dafür bitte das Formular "SEPA-Lastschriftmandat". Damit können Gebühren auch europaweit per Lastschrift eingezogen werden.

Bitte füllen Sie dieses Formular vollständig aus und fügen Sie es im Original Ihrem Antrag an das BSH bei. Wir leiten das Formular an die Bundeskasse weiter. Sie müssen keine Mandatsreferenznummer eintragen; sie wird vom Zahlungsempfänger eingetragen.

Unternehmen, die für ihre Beschäftigten die Gebühr übernehmen und das "SEPA-Lastschriftmandat" nutzen möchten, müssen das Mandat für jeden Beschäftigten einzeln unterschreiben und dem Antrag im Original beifügen.

Die Gebühren betragen nach der Besondere Gebührenverordnung des BMDV (BMDV-WS-BesGebV):

Lfd. Nr.

Gebührentatbestand

Gebühr in Euro

 

12

Erteilung, Ersatzausfertigung von (je Bescheinigung / Bescheid):

 

Befähigungszeugnissen, Befähigungsnachweisen und Seefunkzeugnissen einschließlich einer Gültigkeitsverlängerung

50 € 1

Anerkennungsvermerken und Gleichwertigkeitsbescheinigungen

100 € 2

Genehmigungen gemäß Artikel VIII STCW-Übereinkommen

145 €

Genehmigungen einer Abweichung von den vorgeschriebenen Ausbildungsgängen

50 €

Lfd. Nr.

Gebührentatbestand

Gebühr in Euro

13

vereinfachte Prüfungen Seefunk (je Versuch)

40 €

16

Erteilung, Ersatzausfertigung eines Seeleute-Ausweises

25 €

 

1 Gebührenermäßigung:
Die Gebühr von 50 Euro kann auf 25 Euro ermäßigt werden, wenn Sie mehrere Anträge gleichzeitig und mit vollständigen Unterlagen einreichen. Nur dann kann das BSH mehrere Bescheinigungen gleichzeitig für Sie ausstellen und die Ermäßigung einräumen.

Empfehlung:
Bitte prüfen Sie, ob Sie mehrere Anträge gleichzeitig stellen können. Das gilt besonders nach Abschluss des Schulbesuches, bei Befähigungszeugnissen der nächsthöheren Kategorie (Erster Offizier, Kapitän, Zweiter Technischer Offizier, Leiter der Maschinenanlage) und bei Gültigkeitsverlängerungen.

2 Für jeden anzuerkennenden Bereich (Nautik, Seefunk, Technik, Tankschifffahrt) wird ein Anerkennungsvermerk beziehungsweise eine Gleichwertigkeitsbescheinigung erteilt und die Gebühr fällig.

 
Für weitere Fragen stehen Ihnen gerne unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung.