BG Verkehr / Dienststelle Schiffssicherheit
Referat ISM/ILO - Bereich Seearbeitsrecht
Brandstwiete 1
20457 Hamburg

Fax: +49 40 361 37-204


Tilo Berger
Telefon: +49 40 361 37-213
E-Mail: ism-mlc@bg-verkehr.de


Sven Reese
Telefon: +49 40 361 37-313
E-Mail: ism-mlc@bg-verkehr.de


Kathrin Saß
Telefon: +49 40 361 37-260
E-Mail: ism-mlc@bg-verkehr.de


Florian Reise
Telefon: +49 40 361 37-214
E-Mail: ism-mlc@bg-verkehr.de

Arbeits- und Ruhezeiten

Mindestruhezeiten müssen eingehalten werden

Die heutige Seeschifffahrt hat nicht mehr viel mit Seefahrerromantik zu tun: Kurze Liegezeiten in den Häfen und durchgetaktete Linienfahrpläne vieler Schiffe sorgen für eine hohe Arbeitsbelastung der Seeleute. Umso wichtiger ist es, dass die Besatzungsmitglieder ihre vorgeschriebenen Ruhezeiten einhalten.

Seeleute auf Schiffen unter deutscher Flagge müssen mindestens eine Ruhezeit von:

  • 10 Stunden in jedem 24-Stunden-Zeitraum und
  • 77 Stunden in jedem 7-Tages-Zeitraum

einhalten.

Dieselbe Regelung gilt bei der Revierfahrt zwischen zwei oder mehreren Häfen.

Durch Tarifvertrag, Betriebs- oder Bordvereinbarung kann die Mindestruhezeit unter bestimmten Bedingungen sogar auf 70 Stunden in jedem 7-Tages-Zeitraum herabgesetzt werden.

Außerhalb der Revierfahrt und wenn kein Tarifvertrag oder keine Betriebs- oder Bordvereinbarung gilt, müssen Seeleute auf Schiffen unter deutscher Flagge zusätzlich auch die Höchstarbeitszeit einhalten:

  • 14 Stunden in jedem Zeitraum von 24 Stunden und
  • 72 Stunden in jedem Zeitraum von sieben Tagen.

Die Arbeits- und Ruhezeiten an Bord von Handelsschiffen unter deutscher Flagge sind in den Paragraphen 42 bis 55 des Seearbeitsgesetzes geregelt.

bild arbeits- und ruhezeiten

Besondere Arbeitszeitregelungen für Fischerei und Ausflugsschifffahrt

Für die Küstenfischerei, die Kleine Hochseefischerei und die Ausflugsschifffahrt an der Küste gelten besondere Arbeitszeitregelungen. An Bord dieser Schiffe dürfen Seeleute im Vergleich zur sonstigen Handelsschifffahrt länger arbeiten. Der Grund dafür ist unter anderem, dass die Küstenfischerei und die Ausflugsschifffahrt häufig nur saisonal betrieben werden und die Mehrarbeit durch Freizeitausgleich in der Nebensaison ausgeglichen werden kann.

(nach oben)

Arbeitszeitnachweise

Die See-Arbeitszeitnachweisverordnung schreibt detaillierte Aufzeichnungen über die Arbeitsorganisation an Bord und individuelle Arbeitszeiten vor. Die zwei formal streng einheitlich festgelegten Tabellen müssen enthalten:

(nach oben)