Referat S 12
Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Telefon: +49 40 31 90-71 25
Fax: +49 40 31 90-50 10
E-Mail: zeugnisse@bsh.de
Bescheinigungen für Seeleute
Kapitäne, Leiter der Maschinenanlage, Schiffsoffiziere und Schiffsleute müssen ihre Befähigung durch Bescheinigungen nachweisen.
Zuständig für die Erstausstellung und Gültigkeitsverlängerung von Bescheinigungen für Seeleute ist das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH). Auch den Seeleute-Ausweis stellt das BSH aus.
Ausnahme: Das Seemannsamt Rostock ist ausschließlich zuständig für die Erstausstellung von Befähigungszeugnissen zum Nautischen Wachoffizier (NWO), Technischen Wachoffizier (TWO) und Elektrotechnischen Schiffsoffizier (ETO), wenn die Antragsteller Absolventen der seefahrtbezogenen Hochschule / Fachschule in Warnemünde waren. Soweit die Ausbildung nicht dem Regelbildungsgang entsprach, ist das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie zuständig.
Bitte beachten Sie auch unsere Informationen zu Beschäftigungsmöglichkeiten für geflüchtete Menschen in der Seeschifffahrt.
Ihre Fragen im Zusammenhang mit der Sportschifffahrt beantworten der Deutsche Segler-Verband und der Deutsche Motoryachtverband.