Referat ISM/ILO - Bereich Seearbeitsrecht
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Seeleute-Beschwerden
- Umfangreiches Beschwerderecht
- Beschwerdestelle
- Kontaktperson an Bord für Beschwerden
- Reeder müssen informieren
Seeleute haben ein umfangreiches Beschwerderecht
Das internationale Seearbeitsübereinkommen sichert Seeleuten ein umfangreiches Beschwerderecht zu. Seeleute haben das Recht, sich bei einem Verstoß gegen die Arbeits- und Lebensbedingungen an Bord zu beschweren. Sie sollen ihre Beschwerde zunächst an ihren Vorgesetzten richten. Wenn der Beschwerde nicht abgeholfen wird, kann sich der Seemann auch an den Kapitän oder an den Reeder wenden. Allerdings hat jeder Seemann zusätzlich das Recht, sich auch direkt an die staatliche Beschwerdestelle des Flaggenstaates zu wenden.
Dienststelle Schiffssicherheit ist Beschwerdestelle für die deutsche Flagge
Für Seeleute auf Schiffen unter deutscher Flagge ist die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr die zentrale Beschwerdestelle. Seeleute können sich jederzeit mit ihren Beschwerden an die Dienststelle wenden. Die eingehenden Beschwerden werden vertraulich behandelt.
Kontaktperson an Bord für Beschwerden muss benannt werden
Der Reeder oder in seinem Auftrag der Kapitän muss eine Person an Bord benennen, die dem Seemann auf vertraulicher Grundlage unparteiischen Rat zu einer Beschwerde erteilen kann. Der Seemann kann sich an diese Kontaktperson wenden, er kann sich aber von einer anderen Person seines Vertrauens begleiten und vertreten lassen. Der Seemann darf wegen der Erhebung einer Beschwerde keine Nachteile erleiden.
Reeder müssen ihre Seeleute über Beschwerderecht informieren
Die Reeder müssen ihre Seeleute schriftlich über die an Bord gültigen Beschwerderegelungen informieren. Die Information muss auch die Kontaktdaten der Dienststelle Schiffssicherheit sowie den Namen der Kontaktperson für Beschwerden an Bord enthalten. Der Name dieser Kontaktperson kann durch einen Aushang an Bord auf dem aktuellen Stand gehalten werden.
Dieses unverbindliche Muster für ein Beschwerdeverfahren an Bord eines Schiffes unter deutscher Flagge können Sie an Bord verwenden.