Leistungen
Umfangreiche Leistungen der Arbeitslosenversicherung
Die wichtigste Leistung der Arbeitslosenversicherung ist die Zahlung von Arbeitslosengeld. Die Arbeitslosenversicherung bietet aber noch mehr Leistungen:
- Vermittlung in Ausbildungs- und Arbeitsstellen
- Berufsberatung
- Arbeitgeberberatung für die Seeschifffahrt: Die Zentrale Heuerstelle Hamburg
- Entgeltersatzleistungen: Arbeitslosengeld und mehr
- Förderung der Berufsausbildung
- Förderung der beruflichen Weiterbildung
- Förderung der beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderung
- Leistungen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen
Berufsberatung
Die Agentur für Arbeit bietet Jugendlichen und Erwachsenen, die am Arbeitsleben teilnehmen oder teilnehmen wollen, Berufsberatung an. Diese Beratung umfasst die Erteilung von Auskunft und Rat:
- zur Berufswahl, beruflichen Entwicklung und zum Berufswechsel,
- zur Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes und der Berufe,
- zu den Möglichkeiten der beruflichen Bildung,
- zur Ausbildungs- und Arbeitsplatzsuche und
- zu Leistungen der Arbeitsförderung.
Arbeitgeberberatung für die Seeschifffahrt: Die Zentrale Heuerstelle Hamburg
Neben der "normalen" Arbeitgeberberatung für Landberufe bietet die Bundesagentur für Arbeit mit der Zentralen Heuerstelle Hamburg einen speziellen Service für die Seeschifffahrt an. Die Heuerstelle ist für die Arbeitsvermittlung für Seeleute und für die Beratung der Unternehmen der Seeschifffahrt für ganz Deutschland zuständig. Darüber hinaus berät die Heuerstelle angehende Seeleute bei ihrer Berufswahl und vermittelt Ausbildungsstellen in der Seeschifffahrt. Außerdem beobachtet sie den Arbeitsmarkt und gibt regelmäßig Informationen über den seemännischen Arbeitsmarkt in Deutschland heraus.
Kunden der Heuerstelle sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die in den Bereichen Decks- und nautisches Personal, Maschinenpersonal oder übriges seemännisches Personal auf See tätig werden wollen. Weitere Informationen zur Zentralen Heuerstelle Hamburg finden Sie in auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.
Entgeltersatzleistungen: Arbeitslosengeld und mehr
Zu den Entgeltersatzleistungen der Arbeitslosenversicherung zählen:
- Arbeitslosengeld,
- Kurzarbeitergeld und
- Insolvenzgeld.
Arbeitslosengeld
Ist ein Arbeitnehmer arbeitslos und hat sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet und erfüllt die Anwartschaftszeit, hat er Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die Anwartschaftszeit ist erfüllt, wenn man zwölf Monate von zwei Jahren versicherungspflichtig beschäftigt war.
Spätestens drei Monate bevor das Arbeitsverhältnis oder außerbetriebliche Ausbildungsverhältnis endet, muss man sich arbeitssuchend melden. Dies muss man persönlich bei der Agentur für Arbeit tun. Wenn man erst später von der Beendigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses erfährt, muss man sich innerhalb von drei Tagen nachdem man es erfahren hat arbeitssuchend melden.
Wie lange man Anspruch auf Arbeitslosengeld hat ist abhängig von der Zahl der in den letzten fünf Jahren zurückgelegten Versicherungspflichtverhältnisse (z.B. Beschäftigung, Krankengeldbezug, etc.) und dem Lebensalter des Arbeitslosen. Die Höhe des Arbeitslosengeldes ergibt sich aus der Höhe des zuletzt erzielten Arbeitsentgelts, ob man ein Kind hat und der Lohnsteuerklasse.
Sperrzeiten entstehen durch versicherungswidriges Verhalten ohne Grund, zum Beispiel:
- Arbeitsaufgabe,
- Arbeitsablehnung,
- unzureichende Eigenbemühungen,
- Ablehnung einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme,
- Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme,
- Meldeversäumnis oder
- verspätete Arbeitsuchendmeldung.
Kurzarbeitergeld
Das konjunkturelle Kurzarbeitergeld wird gewährt, wenn in Betrieben oder Betriebsabteilungen die regelmäßige betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit infolge wirtschaftlicher Ursachen oder eines unabwendbaren Ereignisses vorübergehend verkürzt wird. Die Voraussetzungen der §§ 169 bis 182 Drittes Buch des Sozialgesetzbuches (SGB III) müssen dabei erfüllt sein.
Insolvenzgeld
Ist ein Arbeitgeber zahlungsunfähig und haben Arbeitnehmer deshalb ihre Löhne beziehungsweise Gehälter nur noch teilweise beziehungsweise gar nicht mehr erhalten, zahlt die Agentur für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen die ausstehenden Entgeltansprüche an die betroffenen Arbeitnehmer in Form von Insolvenzgeld. Anspruch auf Insolvenzgeld besteht bei Vorliegen eines Insolvenzereignisses für die davor liegenden letzten drei Monate (Insolvenzgeld-Zeitraum) des Arbeitsverhältnisses.
Förderung der Berufsausbildung
Die Berufsausbildung kann durch eine Berufsausbildungsbeihilfe gefördert werden, wenn die gewählte berufliche Ausbildung förderungsfähig ist und der Auszubildende die persönlichen Voraussetzungen für die Förderung erfüllt. Zu den persönlichen Voraussetzungen gehören unter anderem, dass der Auszubildende nicht mehr bei den Eltern wohnt.
Die Berufsausbildungsbeihilfe besteht aus Beihilfen zum Lebensunterhalt, für Fahrkosten, sonstigen Aufwendungen wie z.B. Gebühren für Fernunterricht und Lehrgangskosten.
Förderung der beruflichen Weiterbildung
Als Weiterbildungskosten können übernommen werden:
- Lehrgangskosten und Kosten für die Eignungsfeststellung,
- Fahrkosten,
- Kosten für eine auswärtige Unterbringung und Verpflegung,
- Kosten für die Betreuung von Kindern.
Bei Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung können Arbeitnehmer durch Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden. Wesentliche Voraussetzung dafür ist, dass die Weiterbildung notwendig ist, um die Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern oder eine ihnen drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden. Ferner muss vorher eine Beratung durch die Agentur für Arbeit erfolgt sein und die Maßnahme und der Träger der Maßnahme für die Förderung zugelassen sein. Ein Bildungsgutschein bestätigt, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Förderung der beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderung
Behinderte Menschen können Leistungen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben bekommen, die wegen Art oder Schwere der Behinderung erforderlich sind, um ihre Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu bessern, herzustellen oder wiederherzustellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben zu sichern. Hierbei sind Eignung, Neigung, bisherige Tätigkeit sowie Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes zu berücksichtigen.
Für behinderte Menschen werden unter anderem folgende Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erbracht:
- Unterstützung der Beratung und Vermittlung,
- Verbesserung der Aussichten auf Teihabe am Arbeitsleben,
- Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit, Berufsausbildung und der beruflichen Weiterbildung.
Leistungen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen
Viele Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit sind finanzielle Beteiligungen an Maßnahmen, die der Arbeitsplatzbeschaffung dienen. Das Arbeitsamt fördert insbesondere Maßnahmen, die Schwerbehinderten, älteren Arbeitnehmern oder Langzeitarbeitslosen den beruflichen Wiedereinstieg ermöglichen. Arbeitgeber können diese Zuschüsse bei der Einstellung beantragen.