Tankschiffe

Grundausbildung

  • Die Tanker-Grundausbildung befähigt zum Schiffsdienst auf Öltankschiffen, Chemikalientankschiffen und Flüssiggastankschiffen.
  • Schiffsoffiziere und andere Besatzungsmitglieder müssen eine Tanker-Grundausbildung absolvieren, wenn sie auf Tankschiffen Aufgaben und Verantwortung für die Ladung sowie die Lade- und Löscheinrichtungen wahrnehmen.
  • Zur Tanker-Grundausbildung gehört auch das Modul praktische Brandbekämpfung (es ist dasselbe Modul, das auch zur Grundausbildung für IGF-Schiffe gehört). Dieses Modul ist die Eingangsvoraussetzung für die Grundausbildung; es sei denn, es ist ausdrücklich in der Grundausbildung enthalten.
  • Die Befähigungsnachweise werden auf fünf Jahre befristet erteilt.
  • Für die Gültigkeitsverlängerung müssen Sie den Fortbestand der Befähigung mit ausreichenden Fahrtzeiten auf entsprechenden Schiffen nachweisen oder den Lehrgang für die Tanker-Grundausbildung oder die Fortbildung wiederholen.

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen entnehmen Sie bitte den Antragsformularen.

Sie können den Nachweis über diese Tanker-Grundausbildung erwerben durch:

  • die Teilnahme an einem Tanker-Grundlehrgang (für alle Tankschiffstypen), der das Modul praktische Brandbekämpfung beinhaltet oder
  • die Teilnahme am Wahlfach Tankergrundlehrgang im Rahmen eines seefahrtbezogenen Studiengangs (wenn das Wahlfach kein Modul praktische Brandbekämpfung beinhaltet, müssen Sie zusätzlich an dem Modul praktische Brandbekämpfung teilnehmen) oder
  • die Teilnahme am Modul Praktische Brandbekämpfung (alle Tankschiffstypen und IGF-Schiffe) in Verbindung mit einer anerkannten Seefahrtzeit von mindestens drei Monaten sowie Grundkenntnissen im Umschlag der Ladung auf Öl-, Chemikalientank- oder Flüssiggastankschiffen (STCW A-V/1-1, Abs. 1 oder A-V/1-2, Abs. 1). Dabei wird der Befähigungsnachweis immer für den Tankschiffstyp ausgestellt, auf dem die Seefahrtzeit geleistet wurde.

Fortbildung

  • Kapitäne, Leiter der Maschinenanlage, Erste Offiziere, Zweite technische Offiziere und alle anderen Besatzungsmitglieder müssen eine Fortbildung für den Dienst auf Öltankschiffen, Chemikalientankschiffen oder Flüssiggastankschiffen absolvieren, wenn sie unmittelbar Verantwortung für das Laden und Löschen, die Ladungsbehandlung, die Reinigung von Ladetanks oder alle weiteren Aufgaben in Bezug auf die Ladung auf Tankschiffen wahrnehmen.
  • Voraussetzung für den Besuch des Lehrgangs für die Fortbildung sind ein Nachweis über die Grundausbildung sowie bestimmte Fahrzeiten auf Tankschiffen. Eine Auffrischung des Moduls praktische Brandbekämpfung ist nicht erforderlich.
  • Die Befähigungsnachweise werden auf fünf Jahre befristet erteilt.
  • Für die Gültigkeitsverlängerung müssen Sie den Fortbestand der Befähigung mit ausreichenden Fahrtzeiten auf entsprechenden Schiffen nachweisen oder die Fortbildung wiederholen.  

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen entnehmen Sie bitte den Antragsformularen.