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BG Verkehr / Dienststelle Schiffssicherheit
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Traditionsschiffe
- Definition "Traditionsschiff"
- Zulassung
- Schiffsbesetzung
- Seediensttauglichkeit und medizinische Versorgung
- Auslandsfahrt
- Diskussionen
Nicht jedes alte Schiff ist ein Traditionsschiff
Umgangssprachlich werden unter "Traditionsschiffen" ältere Schiffe bezeichnet, die für einen Außenstehenden historisch wirken. Nach dem Schiffssicherheitsrecht sind aber längst nicht alle Schiffe, die traditionell aussehen, auch tatsächlich Traditionsschiffe. Vielmehr kommt es darauf an, dass sich Traditionsschiffe weitgehend im Originalzustand befinden oder originalgetreu nachgebaut wurden und dass sie nicht gewerblich betrieben werden.
Nach deutschem Recht sind Traditionsschiffe historische Wasserfahrzeuge, an deren Präsentation in Fahrt ein öffentliches Interesse besteht. Ein historisches Wasserfahrzeug ist nach der Schiffssicherheitsverordnung ein "hauptsächlich mit den Originalwerkstoffen gebautes Schiff, das aufgrund seiner Bauart, seiner Konstruktion, seines ehemaligen Nutzungszwecks und seiner Seltenheit erhaltenswert ist und das im Wesentlichen dem Originalzustand zum Zeitpunkt seines Baus oder zu einem späteren für das Schiff während seiner wirtschaftlichen Nutzungsperiode historisch bedeutsamen Bauzustand entspricht".
Die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr kann auch einen Rückbau als historisches Wasserfahrzeug anerkennen, bei dem die Kombination von Rumpfform, Antrieb und Aufbauten nicht originalgetreu ist, aber die Gesamterscheinung einem Vorläufertyp entspricht, den es nachweislich in der Vergangenheit gegeben hat.
Einem historischen Wasserfahrzeug im Einzelfall gleichgestellt werden kann auch:
- ein Nachbau = eine Einzelnachbildung eines dokumentierten, individuellen historischen Vorbildes oder
- ein Segelschulungsschiff = ein mindestens 24m langes Segelschiff, das sich durch Größe, Takelage, komplexen Schiffsbetrieb sowie seine Besatzungsstärke in besonderer Weise für eine fundierte Ausbildung in traditioneller Seemannschaft eignet.
Der Betrieb eines Traditionsschiffes muss ideellen Zwecken dienen, insbesondere müssen historische Schiffsbetriebstechnik und traditionelle Seemannschaft vermittelt werden. Die Betreiber von Traditionsschiffen dürfen die Einnahmen, zum Beispiel durch mitfahrende Gäste, ausschließlich für den Erhalt und Betrieb ihrer Traditionsschiffe verwenden.
Die Rechtsgrundlage für Traditionsschiffe ist Anlage 1a, Teil 3, der Schiffssicherheitsverordnung.
Zulassung als Traditionsschiff
Die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr ist zuständig für die Ausstellung von Sicherheitszeugnissen und Schiffsbesatzungszeugnissen für Traditionsschiffe. Sie prüft in jedem Einzelfall, ob die Kriterien für die Anerkennung als Traditionsschiff vorliegen.
Die Dienststelle Schiffssicherheit stellt auf Antrag ein Sicherheitszeugnis für Traditionsschiffe aus, wenn:
- das Schiff ein historisches Wasserfahrzeug ist,
- an seiner Präsentation in Fahrt ein öffentliches Interesse besteht,
- kein gewerblicher Schiffsbetrieb vorliegt (der Betrieb des Schiffes dient nach dem Nutzungskonzept und dem Prüfbericht eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters ideellen Zwecken, insbesondere der Vermittlung historischer Schiffsbetriebstechnik und traditioneller Seemannschaft, und es liegt keine erwerbswirtschaftliche Nutzung vor),
- Besichtigerinnen oder Besichtiger der Dienststelle Schiffssicherheit oder eine anerkannte Klassifikationsgesellschaft das Schiff besichtigt haben und
- die Übereinstimmung mit den Vorgaben der Schiffssicherheitsverordnung festgestellt haben.
Der Betreiber ist verpflichtet,
- den historischen Charakter,
- den ursprünglichen Zustand und
- die Geschichte
seines Schiffe mit Daten, Fotografien oder Zeichnungen nachzuweisen. Er muss zusätzlich ein Gutachten eines Sachverständigen vorlegen, wenn:
- die Nachweise zur Schiffsgeschichte nicht ausreichen oder
- das Nutzungskonzept unzureichend ist oder
- es sich um einen Rück- oder Nachbau handelt.
Der Sachverständige, der das Gutachten zum Nachweis dieser Voraussetzungen erstellt, muss vor allem persönlich und fachlich geeignet, zuverlässig und unparteilich sowie von der BG Verkehr anerkannt sein. Die Einzelheiten sind in einer Verfahrensordnung geregelt. Die BG Verkehr hat folgende Fachleute als Sachverständige anerkannt:
- Dr. Albrecht Sauer, e-mail: MarHistDoc@gmx.de
Das Sicherheitszeugnis für Traditionsschiffe ist fünf Jahre gültig. Neben der Erst- und Erneuerungsbesichtigung ist eine Zwischenbesichtigung zwischen dem zweiten und dritten Jahr der Zeugnislaufzeit erforderlich.
Schiffsbesetzung für Traditionsschiffe
Schiffsführer von Traditionsschiffen müssen über keine nautischen Befähigungszeugnisse wie in der Handelsschifffahrt verfügen. Je nach Schiffslänge und Fahrtgebiet reichen der Sportseeschiffer- und der Sporthochseeschifferschein aus (ab 25m Schiffslänge mit dem Zusatzeintrag "Traditionsschifffahrt"). Die Besetzung von Traditionsschiffen ist in der Sportschifferscheinverordnung geregelt. Darin finden Sie auch detaillierte Informationen zur Regelbesatzung auf Traditionsschiffen.
Seediensttauglichkeit und medizinische Versorgung auf Traditionsschiffen
Besatzungsmitglieder, die zur sicheren Schiffsbesatzung von Traditionsschiffen gehören und deren Funktion im Schiffsbesatzungszeugnis aufgeführt ist (unter anderem Schiffsführer, Steuermann, Maschinist), müssen seediensttauglich sein. Details dazu finden Sie in unserer Information "Seediensttauglichkeit für Besatzungsmitglieder von Traditionsschiffen".
Auf Traditionsschiffen muss auf jeder Reise mindestens eine Person an Bord sein, die für die medizinische Betreuung auf dem Schiff verantwortlich ist (ab 80 Personen an Bord zwei verantwortliche Personen). Diese Personen müssen je nach Fahrtgebiet des Traditionsschiffs folgende Kenntnisse und Fähigkeiten haben:
- Innerhalb küstennaher Seegewässer: Kleiner medizinischer Wiederholungslehrgang (16 Stunden) oder Approbation als Arzt oder Ausbildung als Rettungssanitäter, Rettungsassistent oder Notfallsanitäter
- Außerhalb küstennaher Seegewässer: Großer medizinischer Wiederholungslehrgang (40 Stunden) oder Approbation als Arzt
Die Fahrt innerhalb küstennaher Seegewässer umfasst die Gewässer aller Meere bis zu 30 Seemeilen Abstand von der Festlandküste sowie die Seegebiete der Ost- und Nordsee, des Kanals, des Bristolkanals, der Irischen und Schottischen See, des Mittelmeeres und des Schwarzen Meeres (§ 1 Absatz 2 Satz 2 Sportseeschifferscheinverordnung).
Traditionsschiffe müssen zudem mit einer medizinischen Ausstattung nach dem Stand der medizinischen Erkenntnisse ausgerüstet sein.
Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Rubrik „Maritime Medizin“.
Traditionsschiffe in der Auslandsfahrt
Sicherheitszeugnisse der BG Verkehr für Traditionsschiffe sind nationale Zeugnisse. Sie müssen von ausländischen Staaten nicht anerkannt werden, da es dazu keine verbindlichen internationalen oder europäischen Regelungen gibt. Bei Auslandsfahrten sollten die Betreiber die Zustimmung des jeweiligen Hafenstaates einholen.
Diskussionen um Traditionsschiffe
Immer wieder berichtet die Presse von Diskussionen um Traditionsschiffe. Manche Eigentümer älterer Schiffe werfen der zuständigen Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr eine zu restriktive Genehmigungspraxis vor. Warum gibt es diese Diskussionen und worum geht es?
Traditionsschiffe werden gegenüber gewerblichen Fahrgastschiffen in rechtlich genau festgelegten Bereichen privilegiert: Auf diesen Schiffen müssen bauartbedingt nicht alle Sicherheitsvorschriften eingehalten werden, wie sie für moderne Fahrgastschiffe gelten. Auch benötigen Kapitäne von Traditionsschiffen keine Befähigungszeugnisse, wie sie in der gewerblichen Handelsschifffahrt vorgeschrieben sind. Trotzdem werden mit Traditionsschiffen häufig viele Fahrgäste befördert, die genauso einen Anspruch auf Sicherheit des Schiffes haben wie auf gewerblichen Fahrgastschiffen. Es ist daher wichtig, dass die Zulassung als Traditionsschiff nur solchen Fahrzeugen zukommt, an deren Erhaltung und Präsentation in Fahrt tatsächlich ein öffentliches Interesse (Wahrung des maritimen kulturellen Erbes) besteht. Alles andere wäre eine unzulässige Benachteiligung der zu unter strengeren Bedingungen fahrenden Fahrgastschiffe. Auch für die Traditionsschifffahrt selbst ist es wichtig, dass nicht jedes alte Schiff unberechtigterweise Vorrechte genießt. Die Rechtsprechung der Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte hat die Zulassungspraxis der Dienststelle Schiffssicherheit in den letzten Jahren mehrfach bestätigt.
Lehnt die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr den Antrag eines Schiffsbetreibers ab, ein Traditionsschiffs-Zeugnis auszustellen, zu erneuern oder es wiederaufleben zu lassen, kann er sich an die Ombudsstelle für die Traditionsschifffahrt wenden. Die beiden Ombudspersonen, Dr. Valerie Wilms (ehemalige Bundestagsabgeordnete und Verkehrsexpertin der Grünen) und Prof. Dr. Dr. h.c. Peter Ehlers (ehemaliger Präsident des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie), vermitteln auf Antrag und nach Prüfung ihrer Zuständigkeit zwischen den Schiffsbetreibern und der BG Verkehr als Zulassungsstelle. Das Verfahren vor der Ombudsstelle ersetzt kein Widerspruchsverfahren und ist ausgeschlossen, wenn bei einem Verwaltungsgericht ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt wurde. Die Ombudsstelle unterbreitet den Verfahrensbeteiligten einen Vermittlungsvorschlag, der nicht bindend ist. Die Einzelheiten des Vermittlungsverfahrens regelt eine Verfahrensordnung.